Hygienekonzept / erweiterte Hausordnung
zur Vermeidung von Infektionskrankheiten
Hygienekonzept / erweiterte Hausordnung zur Vermeidung von Infektionskrankheiten
Red Bowling Bünde GmbH
Bowling- Erlebnis- Gastronomie, Sportanlage Ab 13.1.2022
Es wird ein Multi-Barrien-System zur Vermeidung von Infektionen, u.A. mit „Corona“-Viren, aufgebaut. Hierbei gelten die Grundsätze der Corona-Schutzverordnung
Grundprinzip räumliche Trennung:
Das gesamte Center wird in unterschiedliche Abschnitte (Bereiche) eingeteilt.
Es gibt „öffentliche“ Bereiche mit besonderen Regeln zur Infektionsvermeidung und „private“ Bereiche, in denen während der Besuchszeit der jeweiligen Gruppe keine weiteren Personen Zutritt haben.
Das Betreten der Anlage erfolgt, je nach den gesetzlichen Vorgaben zur Gruppengröße und Zusammenstellung, gem. §4a Corona-Schutzverordnung nur nach vorheriger Anmeldung mit den erforderlichen Angaben zu jeder einzelnen Person (am besten per E-Mail) und in Begleitung/auf Aufforderung des Personals. Jedes Betreten wird digital mit der „Luca-App“ protokolliert oder über ein vom Gast auszufüllendes Formular erfasst wenn die jeweils gültige Verordnung es verlangt (aktueller Stand vom 13.1.2022 ist keine Datenerfassung vorgeschrieben). Die Gäste müssen im Rahmen unseres Hausrechtes der Datenerhebung mittels der „Luca-App“ und den sonstigen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung zustimmen.
Öffentliche Bereiche:
Die „öffentlichen“ Bereiche dürfen nur nach erfolgter Handdesinfektion durch die am Eingang befindlichen Geräte und mit angelegtem Mund-Nasen-Schutz von Außen betreten werden. Beim Betreten der Anlage werden die erforderlichen Daten zur Kontakt-Nachverfolgung und die Zutrittsberechtigung nach der gültigen Corona-Schutzverordnung (aktueller Stand 13.1.2022 „2G Plus“) geprüft. Der Mitarbeiter am Counter weist der Gruppe den für sie reservierten „privaten“ Bereich zu. Beim Betreten des „privaten“ Bereiches kann der Mund-Nase-Schutz abgenommen werden. In den jeweiligen Bereichen gelten unterschiedliche Regeln.
Bowling:
Der „private“ Bereich ist durch Absperrungen markiert (Immer je 2 Bahnen bilden einen Bereich, diese können nicht an unterschiedliche Gruppen ausgegeben werden). Innerhalb dieses Bereiches dürfen sich die Mitglieder der jeweiligen Gruppe nach den gesetzlichen Vorgaben frei bewegen. Evtl. Leihschuhe werden vom Countermitarbeiter übergeben. Die Hausbälle sind für den jeweiligen Bahnen-Privatbereich reserviert. Getränke oder Speisen (je nach gesetzlicher Vorgabe) werden nach erfolgter Bestellung möglichst kontaktfrei an die Gruppe übergeben. Vor dem Verlassen des privaten Bereiches muss der Mund-Nase-Schutz angelegt werden. In Notfällen kann der Bereich sofort verlassen werden.
Die Bezahlung erfolgt möglichst mit EC-Karte und nur als eine Komplettzahlung für die Gruppe.
Nach dem Check-Out der Gruppe wird der jeweils genutzte private Bereich gereinigt und relevante Oberflächen desinfiziert. Dazu gehören alle Tischoberflächen, Sitzflächen und Lehnen der Stühle oder Sofas, das Eingabepult und die verwendeten Bowlingbälle.
Gastronomiebereiche:
Der „private“ Bereich ist markiert. Innerhalb dieses Bereiches dürfen sich die Mitglieder der jeweiligen Gruppe nach den gesetzlichen Vorgaben frei bewegen. Getränke oder Speisen (je nach gesetzlicher Vorgabe) werden nach erfolgter Bestellung möglichst kontaktfrei an die Gruppe übergeben. Vor dem Verlassen des privaten Bereiches muss der Mund-Nase-Schutz angelegt werden. Umgekehrt wird beim Wiederbetreten des Privatbereiches verfahren.
Die Bezahlung erfolgt möglichst mit EC-Karte und nur als eine Komplettzahlung für die Gruppe.
Nach dem Check-Out der Gruppe wird der jeweils genutzte private Bereich gereinigt und relevante Oberflächen desinfiziert. Dazu gehören alle Tischoberflächen, Sitzflächen und Lehnen der Stühle oder Sofas sowie Speisekarten oder Dekorationen.
„Öffentliche“ Wege:
Diese Wege sind nur von Personal und Gästen in Begleitung oder nach Aufforderung des Personals und nur Zeitweise zu betreten. Ein verweilen in diesen Bereichen ist nicht gestattet. Die Wege dienen Gästen nur zum Erreichen oder Verlassen des jeweiligen „privaten“ zugewiesenen Bereiches oder der sanitären Anlagen.
Personalwege und Bereiche:
Diese Wege und Bereiche sind nur von Personal zu betreten.
Sanitäre Anlagen:
Nach Möglichkeit ist auf die Benutzung der sanitären Anlagen zu verzichten. Sollte ein Besuch doch notwendig sein, müssen dabei die AHA-Regeln eingehalten werden. Die Bereiche werden 2 mal täglich gereinigt und die Reinigung protokolliert.
Außenbereiche:
Treppe/Eingangsbereich: Hier können sich in den gekennzeichneten Bereichen 2 Kunden-Gruppen vor dem Betreten der Anlage sammeln. Der Bereich „Ausgang“ ist stets frei zu halten. Der Zutritt zur Anlage erfolgt nur nach Aufforderung und mit direkter Kontrolle der Zugangsberechtigung.
Parkplatz/Parkdeck: Der Parkplatz und das Parkdeck können unter Wahrung der Abstands-Regelungen zum Sammeln der Kunden-Gruppen verwendet werden. Ein sonstiger Aufenthalt oder der Verzehr von Speisen oder Getränken ist nicht gestattet.
Mitarbeiterprinzipien:
Mitarbeiter mit geringsten Krankheitssymptomen arbeiten nicht.
Alle Mitarbeiter müssen zum Arbeitsbeginn einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test bescheinigen oder einen Selbsttest unter Beobachtung durchführen. Bei dauerhafter Beschäftigung muss der negative Test mindestens 5 mal pro Woche nachgewiesen werden. Eine komplette Impfung oder nachgewiesene Immunität ersetzt die Testpflicht. Trotzdem wird ein täglicher Test vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und dessen Anwendung empfohlen.
Die einzelnen Arbeitsbereiche Counter, Tresen, Service und Küche werden voneinander getrennt, so ist untereinander die Einhaltung der Abstandsregelungen möglich
Zu Schichtbeginn und min. alle 30 Minuten, ebenso nach jedem Gästewechsel und damit verbundenem Betreten eines Privatbereichs ist ein hygienisches Händewaschen oder gründliches Desinfizieren der Hände Pflicht. Dieses wird nicht protokolliert, da das praktisch nicht durchführbar ist.
Während der Zubereitung von offenen Getränken und dem Anrichten von Speisen ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Beim Servieren von Speisen und Getränken und bei der Begleitung von Gästen innerhalb des Gebäudes ebenso.
Geschirr, Gläser und Besteck werden in extra-heißen Spülgängen behandelt, mit sauberem Geschirr wird nur mit angelegtem Mund-Nasen-Schutz hantiert.
Die Nutzung der Dusche ist nicht gestattet. Sanitäre Einrichtungen für das Personal sind von jedem Mitarbeiter vor und nach Benutzung desinfizierend zu reinigen.
Maximale Gästeanzahl: (Stand zum 13.1.2022: Siehe Corona-Schutzverordnung)
In den 8 jeweiligen „privaten“ Bereichen Bowling dürfen sich jeweils 1 bis maximal 16 Personen aufhalten
Im Gastronomiebereich „Lounge“ werden 6 „private“ Bereiche geschaffen, jeweils für 1 bis maximal 16 Personen.
Im Gastronomiebereich „Balkon (Outdoor)“ werden 2 „private“ Bereiche geschaffen, jeweils für 1 bis maximal 12 Personen.
Im Gastronomiebereich „Podest“ werden 10 „private“ Bereiche geschaffen, jeweils für 1 bis maximal 12 Personen.
Die maximale gleichzeitige Gästeanzahl im Objekt wird im bis auf weiteres auf 200 Personen beschränkt (400 Personen maximale Auslastung).
Für besondere Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmen-Veranstaltungen, Wettkämpfe der Bowling-Sport-Organisationen oder ähnliches gelten besondere Regeln.
Zugangsbeschränkung Gäste: (Stand 13.1.2022)
Bei der aktuellen inzidenz-Lage in Herford müssen Gäste in der Innen-Gastronomie eine Immunisierung oder Nachweis über die Genesung erbringen (am besten mit den Digitalen Cov-Pass-Zertifikat) und einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Der Nachweis über eine sog. Booster-Impfung ersetzt den Test. Dieses wird beim Betreten der Anklage kontrolliert. Im Moment müssen keine Daten zur einfachen Kontaktverfolgung erhoben werden. Dieses geschieht, wenn nötig. mit der „Luca-App“ oder über ein Kontaktformular.
Als Nachweise bei höheren Inzidenzzahlen gelten:
Alle schriftlichen oder digitalen Nachweise über eine komplette Immunisierung und Booster-Impfung, alle schriftlichen und digitalen Nachweise eines negativen Tests.
Ohne den erforderlichen Nachweis und Nachweis über Person (Personalausweis o.Ä.) ist der Zutritt zur Anlage untersagt.
Für Kinder bis zum Schuleintritt ist der Nachweis nicht notwendig.
Für Kinder bis 16 Jahre gelten die Beschränkungen nicht, wenn sie an den regelmäßigen Schultestungen teilgenommen haben, auch ohne Schülerausweis.
Es werden keine Vor-Ort-Testungen bei Gästen vorgenommen.
Programm/Aktionen/sonstiges:
Die Anlage darf ab 13.1.2022 nur zu folgenden Zwecken geöffnet werden:
Bowling-Bereich: Freizeitbowling (Erlebnisgastronomie), Training von Einzelpersonen oder 1 Haushalt, Vereinstraining, Wettkämpfe der Sportorganisationen, Getränke und Speisen
Restaurant: Getränke und Speisen in und außer Haus
Es findet sog. Moonlight-Bowling mit Animationen statt. Bei Animationen werden keine gegen die AHA-Regeln verstoßenden Spiele veranstaltet und keine Alkohol-Preise ausgegeben. Die Unterhaltungsgeräte dürfen benutzt werden (Maskenpflicht).
Die Lüftungsanlage wird bei Anwesenheit von Gästen mit mindestens 50 % Außenluft betrieben. Eine Hochleistungs-Luftfilteranlage mit sog. HEPA-14- Filtern sorgt für eine zusätzliche Sicherheit.
Es finden keine Tanzveranstaltungen statt.
Es besteht keine Beschränkung der Gruppengröße.
Wir freuen uns auf eine gesunde Zukunft!
Fam. Wilke
Red Bowling Bünde GmbH
Am Autohof 15
32257 Bünde
13.1.2022